(gültig für Rheinland-Pfalz)

Totgeborene Kinder ab 500 Gramm und Lebend­geborene (gewichtsunabhängig) sind bestattungs- und beurkundungspflichtig. Sie als Eltern müssen einen Bestatter für die Überführung und den Ablauf der gewünschten Beisetzungsform kontaktieren. Die Bestattungsfrist beträgt sieben Tage, kann jedoch auf Antrag auch verlängert werden. Hierbei fallen die ortsüblichen Kosten für Sie an.

Totgeborene Kinder unter 500 Gramm sind nicht individuell bestattungs- und beurkundungspflichtig, Sie als Eltern haben aber ein Bestattungs- und Bescheinigungsrecht.
Sie können sich für Ihr Kind eine standesamtliche Bescheinigung ausstellen lassen — unabhängig von der Schwangerschaftswoche und auch, wenn das Geschlecht des Kindes nicht bekannt ist. Eine Be­urkundung erfolgt nicht. Sie brauchen den Personalausweis/Reisepass und eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt oder den Mutterpass, wenn daraus die Fehlgeburt hervorgeht.

Ausnahme:
Wenn Ihr verstorbenes Kind ein Geschwisterkind einer beurkundungspflichtigen Mehrlingsgeburt ist, besteht auch für das totgeborene Kind unter 500 Gramm Beurkundungspflicht.

Bestattung von Kindern unter 500 Gramm

Sie können eine individuelle Bestattung Ihres Kindes veranlassen und einen Bestatter beauftragen. Dazu wählen Sie ein eigenes Grab und tragen die orts­üblichen Beisetzungskosten. Die Klinik stellt Ihnen dazu eine Bescheinigung über eine Fehl­geburt zur Vorlage beim Friedhofsamt aus.
Wenn Sie Ihr Kind selbst bestatten möchten, teilen Sie dies unbedingt der Klinik mit.

Wenn Sie Ihr Kind nicht individuell bestatten möchten, ist die Klinik gesetzlich verpflichtet, für eine Bestattung zu sorgen. In diesem Fall wird Ihr Kind bei einer gemeinsamen Bestattung in der Ruhestätte des Arbeitskreises „…weil Du einmalig bist“ auf dem Friedhof in Frankenthal beigesetzt. Bis dahin wird es in der Klinik pietätvoll aufbewahrt. Dies ist für Sie kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Wir informieren Sie gerne über den Beisetzungstermin.

Wir informieren Sie gerne über den Beisetzungstermin.